Leistungsbereich
1. Angebotsform:
Intensivangebot
2. Platzzahl:
8 Plätze
3. Betreuungsdichte und Qualifikation der Mitarbeiter:
5,3 Vollzeitstellen (ErzieherInnen/ SozialpädagogInnen/ Diplom-PädagogInnen) im pädagogischen Betreuungsdienst; der Betreuungsschlüssel beträgt 1:1,3.
Die pädagogischen Fachkräfte beherrschen die Gebärdensprache um den Kontakt und kommunikativen Austausch mit den Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Bei einer Neueinstellung verpflichten sich die MitarbeiterInnen die Gebärdensprache zu lernen.
4. Rechtliche Grundlagen
Kinder- und Jugendhilfe:
Die Hilfen erfolgen auf der Grundlage von § 27 in Verbindung mit dem § 34, § 35, § 35a und § 41 SGB VIII. Die Ausgestaltung der Hilfen und die darauf abzustellenden Leistungen orientieren sich an der individuellen Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII.
• Für Kinder und Jugendliche:
Hilfen zur Erziehung in einem Wohnheim nach § 34 SGB VIII, in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII in stationärer Form und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII in stationärer Form.
• Für junge Erwachsene:
Hilfen für volljährige Jugendlichen (junge Volljährige) nach § 41 SGB VIII in stationärer Form.
Eingliederungshilfe:
• Im Rahmen von Eingliederungshilfe erfolgt eine Belegung durch die Landschaftsverbände
gem. § 53, § 54, § 55 SGB XII.
5. Zielgruppe, Ziele der Hilfe
Alter bei Aufnahme: ab 8 Jahren
Geschlecht: Mädchen und Jungen
Ausschlusskriterien: Konsum von harten Drogen, Handel mit Drogen, andere Ausschlusskriterien können sich durch die jeweilige Gruppensituation ergeben Gemäß § 34 soll:
• eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie erreicht werden
• oder eine auf längere Zeit angelegt Lebensform geboten und auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden.
6. Sozialpädagogische Grundleistungen
Stationär, Schichtdienst, 24 Std. Betreuung, Nachtbereitschaft durch das päd. Personal Sicherstellung der
Grundversorgung und Betreuung
Förderung der:
• individuellen/ familiären Entlastung
• Alltagskompetenzen
• Sprach- bzw. Gebärdenkompetenzen
• sozialen Integration
• Selbststeuerung
• schulischen und beruflichen Partizipation und Integration
sonstige Leistungen:
• Mitwirkung beim Hilfeplanverfahren
• Erziehungsplanung (regelmäßig und dokumentiert)
• Elternarbeit (auf den Bedarf abgestimmt)
7. Versorgungsbereich
Hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Köchin und Reinigungskraft.
Wohnraumversorgung in einem Mehrfamilienhaus: Einzelzimmer, 2 Bäder, separate Toiletten, gemeinschaftliches Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Waschküche, großer Gemeinschaftsraum zum Spielen, Kickern, Billiard, Tanzen, etc., Mitarbeiterzimmer, Büros.
Die Wohneinrichtung verfügt über eine hörbehinderungsgerechte Klingelanlage sowie einen Notfallschalter auf jeder Ebene.
8 Individuelle Zusatzleistungen
Fallbezogen, organisatorisch abgrenzbar, durch das Hilfeplanverfahren gesteuert:
Zusatzleistungen können z.B. sein:
• intensivpädagogische Betreuung bei erhöhtem Betreuungsbedarf
• im Einzelfall notwendige und erforderliche pädagogische und therapeutische Hilfen (die nicht bei den
Krankenkassen etc. abgerechnet werden können) bspw. eine besondere Sprach- und Gebärdensprachförderung.
• intensive Elternarbeit
• besondere schulische Hilfestellung
• Berufliche Integration und Rehabilitationsmaßnahmen
• individuelle Ferienfreizeiten mit besonderen Angeboten;
• Nachbetreuung/ ambulante Betreuung von Jugendlichen/ jungen Erwachsenen in
der eigenen Wohnung.
Ansprechpartnerin:
Frau Magdalena Erdtmann (Diplom Pädagogin, Leiterin der Wohngruppe)
Telefonnummer 0209 / 8181219
Faxnummer 0209 / 35983007
m.erdtmann@ohrwerk-ev.de
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